
Flexirentengesetz – Neue Optionen bei Altersrentenbezug und paralleler Beschäftigung
Das zum 01.01.2017 in Kraft getretene sogenannte Flexi-Rentengesetz ermöglicht es Mitgliedern, die bereits eine Altersrente vom Versorgungswerk beziehen und nebenbei einer Angestelltentätigkeit nachgehen, neue Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) aufzubauen oder bereits dort bestehende Rentenanwartschaften weiter zu steigern.

Rentenbeiträge aus Verletztengeld
Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017, das am 25. Juli 2017 in Kraft getreten ist, wurde in einem neu geschaffenen § 47 a Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) geregelt, dass zukünftig auch Bezieher von Verletztengeld, die wegen einer Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, Versorgungsbeiträge aus diesem Verletztengeld an das Versorgungswerk zu entrichten haben. Weiterlesen »

Neu ab 01.01.2016: Beiträge zum Versorgungswerk aus Krankengeld
Angestellte Mitglieder, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks befreit sind, hatten im Falle eines Krankengeldbezugs mangels gesetzlicher Grundlage bislang keinen Anspruch auf Übernahme von Beiträgen zur Altersvorsorge an das Versorgungswerk. Dies ändert sich.

Pflegeunterstützungsgeld
Leistungsausweitung für pflegende Angehörige ab 2015 für bis zu 10 Arbeitstage: Die Bundesregierung hat für pflegende Angehörige eine neue Entgeltersatzleistung für kurzzeitige Pflegesituationen eingeführt.