Wir über uns
Das Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen (Ingenieurversorgungswerk) hat die Aufgabe, seine Mitglieder und deren Hinterbliebene nach den Bestimmungen der Satzung zu versorgen und hat derzeit über 3000 Mitglieder.
Organisation
Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ingenieurkammer Niedersachsen, diese ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Das Versorgungswerk wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Dipl.-Ing. Frank Puller, vertreten und besitzt gemäß § 32 des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes Teilrechtsfähigkeit. Das Vermögen des Versorgungswerks ist ein Sondervermögen.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat übt die Aufgaben nach der Satzung des Versorgungswerks aus und legt regelmäßig jährlich den Geschäftsbericht vor. Satzungsgebendes Organ ist die Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen. Das Versorgungswerk erfüllt die gesetzlichen Aufgaben, die im Detail in der Satzung des Versorgungswerks festgelegt sind. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus sechs niedersächsischen Mitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren von der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen gewählt werden sowie je einem von der Vertreterversammlung bzw. Kammerversammlung entsandten Verwaltungsratsmitgliedern aus Brandenburg und Hamburg.
Verwaltung
Die laufende Verwaltung des Ingenieurversorgungswerks erfolgt durch: VGV Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke mbH in Berlin.
Aufsichtsbehörde
ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 in 30159 Hannover.